Yamaha PW45 - Speed Pedelec - Speed EPAC Bedienungsanleitung

Yamaha Diversen PW45 - Speed Pedelec - Speed EPAC

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I
ORIGINAL
BETRIEBSANLEITUNG
ORIGINAL INSTRUCTIONS
NOTICE ORIGINALE D‘UTILISATION
DRIVE UNIT ‱ DISPLAY UNIT ‱ BATTERY PACK ‱ BATTERY CHARGER
ANTRIEBSEINHEIT ‱ ANZEIGEEINHEIT ‱ AKKUPACK ‱ AKKULADEGERÄT
PW45 - Speed Pedelec / Speed EPAC
DE
EN
FR
II III
Inhalt / content / sommaire de en fr
ModellĂŒbersicht und max. zulĂ€ssige Gesamtgewichte
Model overview and max. permissible total weights /
Aperçu des modÚles et poids total maximal autorisé
III III III
S-Pedelec / V.A.E. rapide
Rechtliche Hinweise
legal notes / informations légales
Technische Hinweise
technical notes / informations techniques
LĂ€nderspezifische Regeln
country specific rules / réglementations spécifiques aux pays
IV
VII
X
XII
XV
XVIII
XX
XXIII
XXVI
GewÀhrleistung
warranty / Garantie XXVIII XXVIII XXIX
Betriebsanleitung Antriebssystem
Instructions drive system
Notice Originale d‘utilisation
1 49 95
Modell
model
ModĂšle
Typ
type
Type
max. zul. Gesamtgewicht (kg)
max. permissible total weight (kg)
poids total max. autorisé (kg)
Winora
radius speed Speed EPAC, Kraftfahrzeug/motor vehicle/
VAE rapide, véhicule motorisé
130
Haibike
SDURO Trekking S Speed EPAC, Kraftfahrzeug/motor vehicle/
VAE rapide, véhicule motorisé
130
ModellĂŒbersicht und max. zulĂ€ssige Gesamtgewichte Modelljahr 2016
Definition:
Das zulÀssige Gesamtgewicht versteht sich als das maximale Gesamtgewicht von Fahrzeug, Fahrer/-in und weiterer Zuladung.
Model overview and max. permissible total weight for model year 2016
Definition:
The max. permissible total weight consists of the maximum weight of the vehicle, rider and load.
Aperçu des modÚles et poids total maximal autorisé pour la gamme 2016
DĂ©finition:
Le poids total maximal autorisé comprend le vélo électrique, le pilote et toute charge supplémentaire.
IV - Deutsch Deutsch - V
Rechtliche Hinweise
Eine Übersicht ĂŒber die spezifischen Regeln in den jeweiligen LĂ€ndern finden Sie im Kapitel „LĂ€nderspezifi-
sche Regeln“.
Stand: MĂ€rz 2016
Bitte beachten Sie, dass die rechtlichen Hinweise in dieser Übersicht an AktualitĂ€t verlieren können.
Beachten Sie des Weiteren, dass in den verschiedenen LĂ€ndern teilweise unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen gelten
können. Lesen Sie hierzu das Kapitel „LĂ€nderspezifische Regeln“.
Die folgenden Hinweise erheben keinen Anspruch auf jusitische Korrektheit, IrrtĂŒmer sind vorbehalten.
Unterschied zwischen einem „normalen“ Pedelec / Fahrrad und einem S-Pedelec
Beachten Sie bitte, dass es sich bei Ihrem S-Pedelec rechtlich um ein Kraftfahrzeug der Klasse L1e und nicht um ein Pedelec /
Fahrrad handelt, mit allen damit verbundenen Folgen hinsichtlich:
Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, ggf. Zulassungspflicht, Strafrecht.
Haftpflichtversicherung
Sie benötigen zwingend eine Mofa/Moped-Haftpflichtversicherung zum FĂŒhren eines S-Pedelecs auf öffentlichen Wegen. Passende
Versicherungen erhalten Sie z.B. von Versicherungsunternehmen und Banken. Fahren Sie das S-Pedelec auf öffentlichen Wegen
ohne Versicherungsschutz stellt dies einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar.
Versicherungskennzeichen
Als Nachweis Ihrer Haftpflichtversicherung erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen. Es muss am Kennzeichenhalter Ihres
S-Pedelecs montiert sein. Ist das Speed EPAC im entsprechenden Land zulassungspflichtig, muss statt eines Versicherungskenn-
zeichens ein Nummernschild montiert werden.
Zulassungspflicht & Nummernschild
In manchen LĂ€ndern kann eine Zulassungspflicht bestehen und damit verbunden das Anbringen eines Nummernschildes verpflich-
tend sein (vergleichbar Motorrad). Lesen Sie hier das Kapitel „LĂ€nderspezifische Regeln“.
S-Pedelec: Rechtliche und technische Hinweise
Speed Pedelec (kurz S-Pedelec) oder Speed EPAC:
Pedelec: Pedal electric cycle
EPAC: Electrically power assisted cycles
Beide Begriffe meinen ein Fahrrad mit elektrischem „Hilfsmotor“, der den Fahrer nur beim in die Pedale treten unterstĂŒtzt. DIe
UnterstĂŒtzung endet bei 25 km/h. Ein EPAC bzw. Pedelec wird verkehrsrechtlich als Fahrrad eingestuft.
Speed: zu deutsch „Geschwindigkeit“
Der voran gesetzte Begriff „Speed“ signalisiert, dass diese EPAC / Pedelec bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h
unterstĂŒtzt. Auch ein rein elektrischer Betrieb bis zu 20 km/h ist möglich. Verkehrsrechtliche Hinweise zum Speed
EPAC finden Sie nachfolgend.
CoC Papier / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
CoC - Certificate of Conformity = Übereinstimmungsbescheinigung
Dieses Papier ist Ihrem S-Pedelec beigefĂŒgt und eindeutig diesem einen Fahrzeug zugeordnet. Mit dem CoC wird bestĂ€tigt, dass
das Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht. Die CoC Papiere benötigen Sie, um Ihr Fahrzeug zu versichern. Des Weiteren ist
das CoC Papier nach §4 Absatz 5 der „Verordnung ĂŒber die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“ bei Benutzung eines
S-Pedelecs in Deutschland mitzufĂŒhren.
Beachten Sie:
Bewahren Sie das CoC sicher auf. Sie benötigen es um das Fahrzeug zu versichern. Auch bei einem evtl. Weiterverkauf des Fahr-
zeugs wird der KÀufer das CoC verlangen. Eine nachtrÀgliche Erstellung eines Duplikats des CoC ist mit hohem Aufwand und nicht
unwesentlichen Kosten verbunden.
Nicht EU-LĂ€nder
In LĂ€ndern außerhalb der EuropĂ€ischen Union ist nicht sichergestellt, dass die mitgelieferte EG ÜbereinstimmungserklĂ€rung ausrei-
chend ist. So ist z.B. fĂŒr die Schweiz eine eigene Typgenehmigung und Fahrzeugausweis notwendig.
Einstufung des S-Pedelec als Motor-Fahrrad (Mofa)
Nach heutiger, allerdings nicht umumstrittener Rechtsauffassung sind S-Pedelecs als Motor-Fahrrad (Mofa) anzusehen.
Diese Einordnung basiert auf der Auffassung, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH), welche u.a. fĂŒr die Einstufung
maßgeblich ist, die Geschwindigkeit ist, welche man allein mit dem Motorantrieb erreichen kann. Diese betrĂ€gt bei S-Pedelecs <20
km/h, gleichwohl man mit PedalunterstĂŒtzung Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h erreichen kann. Bis heute folgt das Kraftfahrtbun-
desamt dieser Auffassung und genehmigt Fahrzeuge dieser Art mit einer bbH von <20 km/h.
Die S-Pedelecs der Winora-Staiger GmbH sind allesamt mit einer bbH von <20 km/h genehmigt. Dies können Sie dem Überein-
stimmungspapieren (CoC) entnehmen.
Es sei ausdrĂŒcklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um das bisherige VerstĂ€ndnis handelt und es nicht ausgeschlossen
ist, dass sich die allgemeine Auffasung des VerstĂ€ndnisses des Begriffs „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“ Ă€ndert.
Mit der Einstufung als Mofa mit einer bbH <20 km/h gilt es in DEUTSCHLAND hinsichtlich Fahrerlaubnis, Radewegebenutzung
und Helmpflicht folgendes zu beachten. Die Regelungen in anderen LĂ€ndern entnehmen Sie bitte dem Kapitel „LĂ€nderspezifische
Regeln“.
Fahrerlaubnis
Das S-Pedelec erreicht eine „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“ von maximal 20 km/h (rein elektrischer Betrieb). Zum
FĂŒhren eines solchen Fahrzeugtyps benötigen Sie mindestens eine Mofa – PrĂŒfbescheinigung. Diese kann man ab 15 Jahren
erwerben.
Radwege
Radwege dĂŒrfen ausserorts benutzt werden, wenn nicht durch ein
Zusatzschild Mofas verboten sind. Innerorts ist die Nutzung nur bei
entsprechender zusÀtzlicher Kennzeichnung (Abb. rechts) erlaubt.
Helmpflicht
Hinsichtlich der Helmpflicht ist die Einstufung des S-Pedelec als Mofa nicht zutreffend. In einer Stellungnahme des BMVI (Bun-
desministerium fĂŒr Verkehr und digitale Infrastruktur) aus dem Jahre 2012 heißt es:
„Das Bundesministerium fĂŒr Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und die obersten Straßenverkehrsbehördern der LĂ€n
der haben sich zudem darauf geeinigt, dass bei ElektrofahrrÀdern, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2002/24/EG fallen
und als Kraftfahrzuege gelten, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit im Sinne §21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung
als die Geschwindigkiet anzusehen ist, bei deren Erreichen die UnterstĂŒtzung des elektromotorischen Hilfsantriebs unterbrochen
wird.“
Diese EinschÀtzung bezieht sich lediglich auf den §21a Abs. 2. Dieser regelt die Helmpflicht.
FĂŒr ein S-Pedelec ist demnach das Tragen eines „geeigneten“ Helmes vorgeschrieben. Jedoch ist im Moment noch nicht geklĂ€rt,
was ein geeigneter Helm ist. Daher empfehlen wir Ihnen das Tragen eines hochwertigen Fahrradhelmes, idealer Weise mit einem
erweiterten Schutzbereich (z. B. Hinterkopf, seitlicher Schutz). Fragen Sie hierzu Ihren FachhÀndler.


Produktspezifikationen

Marke: Yamaha
Kategorie: Diversen
Modell: PW45 - Speed Pedelec - Speed EPAC

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