Heissner Clean Bedienungsanleitung


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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 06.04.2020 überarbeitet am: 06.04.2020Version 2
50.0.12
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und
des Unternehmens
· 1.1 Produktidentifikator
· Handelsname: HEISSNER CLEAN
Art. Nr.: ZP9001-00
· 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
von denen abgeraten wird
Zum gegenw är t i gen Zei tp u n k t l i eg e n un s noc h k e ine I n f o rm a t io n e n zu de n
Verwendungsbesc hränk ungen vor. Bei Vorliegen der Daten werden diese in das
Sicherheitsdatenblatt aufgenommen.
· Verwendungssektor
SU22 Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung,
Dienstleistungen, Handwerk)
· Produktkategorie
PC35 Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis)
· Umweltfreisetzungskategorie
ERC4 Verwendung als nicht reaktiver Verarbeitungshilfsstoff an einem Industriestandort (kein
Einschluss in oder auf einem Erzeugnis)
ERC8a Breite Verwendung als nicht reaktiver Verarbeitungshilfsstoff (kein Einschluss in oder auf
einem Erzeugnis, Innenverwendung)
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Spezialreiniger & Entkalker für Laufeinheiten, UVC - Gläser, Lampen und Brunnen.
· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Hersteller/Lieferant:
HEISSNER GMBH
Schlitzer Straße 24
D-36341 Lauterbach
Tel.: +49 (0) 6641 - 86 0
Fax: +49 (0) 6641 - 86 229
info@heissner.de
www.heissner.de
· Auskunftgebender Bereich:
Herr Holger Göbel
Tel.: +49 (0) 6641 - 86 0
Fax: +49 (0) 6641 - 86 229
holger.goebel@heissner.de
· 1.4 Notrufnummer:
Giftinfo Mainz - Klinische Toxikologie Universitätsmedizin
+49 (0) 6131 19240
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
d~
GHS05 Ätzwirkung
Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
d~
GHS07
Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.
· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
· Gefahrenpiktogramme GHS05
DE
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gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 06.04.2020 überarbeitet am: 06.04.2020Version 2
Handelsname: HEISSNER CLEAN
Art. Nr.: ZP9001-00
50.0.12
· Signalwort Gefahr
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Hydroxyessigsäure
· Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
· Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nachglichkeit entfernen. Weiter
spülen.
P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen /
nationalen / internationalen Vorschriften.
· 2.3 Sonstige Gefahren
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· 3.2 Chemische Charakterisierung:
· Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 5949-29-1
Reg.nr.: 01-2119457026-42-XXXX
Zitronensäure Monohydrat
d~
Eye Irrit. 2, H319
10-<25%
CAS: 79-14-1
Reg.nr.: 01-2119485579-17-002
Hydroxyessigsäure
d~
Skin Corr. 1B, H314;
d~
Acute Tox. 4, H332
1-<5%
· Inhaltsstoffe nach Detergentienrichtlinie EG 648/2004: nichtionische Tenside < 5 %
· zusätzl. Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Allgemeine Hinweise:
Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen.
Bei Auftreten von Gesundheitsstörungen Arzt hinzuziehen.
· nach Einatmen:
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Für Frischluft sorgen
· nach Hautkontakt: Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
· nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
· nach Verschlucken:
Sofort kräftiges Ausspülen des Mundes. Viel Wasser (200-300ml) in kleinen Schlucken trinken, kein
Erbrechen hervorrufen. Keine Neutralisationsversuche.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Handelsname: HEISSNER CLEAN
Art. Nr.: ZP9001-00
50.0.12
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl.
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Stickoxide (NOx)
Bei Brand können gefährliche Gase/Dämpfe entstehen (Kohlenmonoxid, Kohlendioxid).
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung: Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
· Weitere Angaben
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Personen in Sicherheit bringen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit viel Wasser verdünnen.
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Aerosolbildung vermeiden.
Mindeststandards gemäß TRGS 500 einhalten. Bei der Gestaltung der Arbeitsverfahrens sind
Modelllösungen in entsprechenden Schutzleitfäden zu berücksichtigen (siehe www.baua.de).
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Übliche Maßnahmen des vorbeugenen Brandschutzes.
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Unter Verschluss und für
Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ungeeignetes Material für Behälter: Metall
· Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Arzneimittel, Lebensmittel und Futtermitteln lagern.
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten.
· Lagerklasse: 8 B Nicht brennbare ätzende Stoffe
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -
· 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Produktspezifikationen

Marke: Heissner
Kategorie: Nicht kategorisiert
Modell: Clean

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